21
Mrz
2007

jetzt aber schnell noch die Scheidung einreichen

Seit 2002 wurden jedes Jahr mehr als 200.000 Ehen in Deutschland geschieden. Auch zum jetzigen Zeitpunkt sind viele Scheidungen bei den Gerichten anhängig. Die von diesen Verfahren betroffenen Eheleute vertrauen auf das jetzt geltende Recht. Es ist notwendig, die Gesetzgebung und die geltende Rechtslage für die Betroffenen berechenbar zu machen. Deswegen trete ich dafür ein, dass das neue Unterhaltsrecht erst für die Scheidungen Geltung erhalten soll, bei denen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes der Scheidungsantrag eingereicht wird. Denn diesen Eheleuten wird die Gelegenheit gegeben, ihre Scheidung im Lichte der neuen Regelungen zu überdenken. Eine Geltung des neuen Unterhaltsrechts für bereits anhängige Scheidungen wäre falsch. Diese Scheidungen wurden angesichts des jetzt noch geltenden Rechts eingereicht und teilweise bereits verhandelt. Es sollte auch keine Regelung geben, nach denen bereits geschiedene Ehen an das neue Recht angepasst werden können. Gerade diese, teilweise bereits Jahre geschiedenen Eheleute vertrauen auf die jetzt geltenden Regelungen und haben ihr Leben danach ausgerichtet. Hier ist Vertrauensschutz vorrangig.
Pressemitteilung vom 21.03.2007 von Fr. Leutheuser-Schnarrenberger :Neues Unterhaltsrecht muss Vertrauen schützen!

Auf den Plan gerufen wurde oben zitierte Frau Doppelname der FDP, weil das derzeitige Schlachtroß der SPD, die gute Fr. Zypries gesetzlich verankern möchte, dass nach einer Scheidung die kinderbetreuenden Elternteile keinen vorrangigen oder gleichberechtigten Unterhaltsanspruch haben.

raus aus dem politischen Sprachgebrauch - rein in die Realität:
bisher sieht es im Regellfall so aus, dass der Kinderbetreuende Elternteil die Mutter ist. Diese ist bis zum Eintritt des Kindes in die zweite Klasse und das ist ist in der Regel mit 7 Jahren der Fall, eine Erwerbstätigkeit nicht zuzumuten.
Ist das gemeinsame Kind in der dritten Klasse, ist ihr im Normalfall zuzumuten eine Teilzeitstelle anzunehmen. Bei mehreren Kindern ist ihr eine Teilzeittätigkeit zuzumuten, wenn das älteste über 15 und das jüngste über 8 Jahre ist.

Als alleinerziehende und Vollzeit arbeitende Mutter einer 9 jährigen Tochter kratze ich mir da den Kopf. Was machen Mütter deren Kinder in der Schule sind, mit der Tagesfreizeit? Kann ich dort vom Fußboden essen und sind deren Kinder wahre Durchstarter ohne Lernprobleme? Sind diese Kinder weniger auffällig, weil ja überdurchschnittlich liebevoll und ständig umsorgt?
Natürlich gebe ich nichts auf die Vorurteile, dass Unterhaltsbeziehende Mütter diesen Unterhalt nur beziehen, um in der gewonnenen Tagesfreizeit schwarz zu arbeiten oder aber mit ihren Freundinnen den ekeligen Exehemann bei einer Tasse Kaffee zum 1000sten mal durchzuhecheln. Hoch den Prosecco - er zahlt ihn ja.

Ob nun gewollt oder auch ungewollt in die Scheidungsmisere reingeschlittert, ich verstehe nicht wo die Eigenverantwortlichkeit abgeblieben ist und vor allem der ganz eigene Stolz. Keine Frage - es braucht eine Zeit sein Leben neu zu organiseren und Unterhalt der eben auf diese Zeit begrenzt ist, bleibt nach wie vor notwendig.
ABER allen Frauen die aufgrund der geplanten Reformierung hysterisch aufschreien, wünsche ich Mumps mit bösen Fieber!
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gedanken.los

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ich bin nur vorbei gekommen, damit Du mich nicht suchen musst.

vorsicht - bissig!

Deuter, Spekulanten und unbewohnte Köpfe ziehen bitte drei Straßen weiter. Danke!

Kausalkette

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Frische Box

ICH mag Euch trotzdem...
wholelottalove - 6. Mai, 10:55
(ich bin quartalssäuferin...
(ich bin quartalssäuferin ;) das sagt meine therapeutin.) 22ster...
wholelottalove - 24. Aug, 10:06
ähm ... das ist aber...
ähm ... das ist aber doch eher 'ne kopfsache - oder?...
timanfaya - 12. Aug, 13:07
NRW sei Dank!
8 Tage als Nichtraucherin mit Nikotinpflaster veranlassten...
wholelottalove - 12. Aug, 10:38
wie auch immer
man auf youtube soetwas aufstöbert. danke dafür. :)
Lymielle - 23. Jul, 18:29

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