21
Mrz
2007

jetzt aber schnell noch die Scheidung einreichen

Seit 2002 wurden jedes Jahr mehr als 200.000 Ehen in Deutschland geschieden. Auch zum jetzigen Zeitpunkt sind viele Scheidungen bei den Gerichten anhängig. Die von diesen Verfahren betroffenen Eheleute vertrauen auf das jetzt geltende Recht. Es ist notwendig, die Gesetzgebung und die geltende Rechtslage für die Betroffenen berechenbar zu machen. Deswegen trete ich dafür ein, dass das neue Unterhaltsrecht erst für die Scheidungen Geltung erhalten soll, bei denen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes der Scheidungsantrag eingereicht wird. Denn diesen Eheleuten wird die Gelegenheit gegeben, ihre Scheidung im Lichte der neuen Regelungen zu überdenken. Eine Geltung des neuen Unterhaltsrechts für bereits anhängige Scheidungen wäre falsch. Diese Scheidungen wurden angesichts des jetzt noch geltenden Rechts eingereicht und teilweise bereits verhandelt. Es sollte auch keine Regelung geben, nach denen bereits geschiedene Ehen an das neue Recht angepasst werden können. Gerade diese, teilweise bereits Jahre geschiedenen Eheleute vertrauen auf die jetzt geltenden Regelungen und haben ihr Leben danach ausgerichtet. Hier ist Vertrauensschutz vorrangig.
Pressemitteilung vom 21.03.2007 von Fr. Leutheuser-Schnarrenberger :Neues Unterhaltsrecht muss Vertrauen schützen!

Auf den Plan gerufen wurde oben zitierte Frau Doppelname der FDP, weil das derzeitige Schlachtroß der SPD, die gute Fr. Zypries gesetzlich verankern möchte, dass nach einer Scheidung die kinderbetreuenden Elternteile keinen vorrangigen oder gleichberechtigten Unterhaltsanspruch haben.

raus aus dem politischen Sprachgebrauch - rein in die Realität:
bisher sieht es im Regellfall so aus, dass der Kinderbetreuende Elternteil die Mutter ist. Diese ist bis zum Eintritt des Kindes in die zweite Klasse und das ist ist in der Regel mit 7 Jahren der Fall, eine Erwerbstätigkeit nicht zuzumuten.
Ist das gemeinsame Kind in der dritten Klasse, ist ihr im Normalfall zuzumuten eine Teilzeitstelle anzunehmen. Bei mehreren Kindern ist ihr eine Teilzeittätigkeit zuzumuten, wenn das älteste über 15 und das jüngste über 8 Jahre ist.

Als alleinerziehende und Vollzeit arbeitende Mutter einer 9 jährigen Tochter kratze ich mir da den Kopf. Was machen Mütter deren Kinder in der Schule sind, mit der Tagesfreizeit? Kann ich dort vom Fußboden essen und sind deren Kinder wahre Durchstarter ohne Lernprobleme? Sind diese Kinder weniger auffällig, weil ja überdurchschnittlich liebevoll und ständig umsorgt?
Natürlich gebe ich nichts auf die Vorurteile, dass Unterhaltsbeziehende Mütter diesen Unterhalt nur beziehen, um in der gewonnenen Tagesfreizeit schwarz zu arbeiten oder aber mit ihren Freundinnen den ekeligen Exehemann bei einer Tasse Kaffee zum 1000sten mal durchzuhecheln. Hoch den Prosecco - er zahlt ihn ja.

Ob nun gewollt oder auch ungewollt in die Scheidungsmisere reingeschlittert, ich verstehe nicht wo die Eigenverantwortlichkeit abgeblieben ist und vor allem der ganz eigene Stolz. Keine Frage - es braucht eine Zeit sein Leben neu zu organiseren und Unterhalt der eben auf diese Zeit begrenzt ist, bleibt nach wie vor notwendig.
ABER allen Frauen die aufgrund der geplanten Reformierung hysterisch aufschreien, wünsche ich Mumps mit bösen Fieber!

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testsiegerin - 22. Mär, 08:41

scheidung oder nicht scheidung, ist glaub ich gar nicht die frage.
ich treffe immer wieder auf hausfrauen, die betonen, wie wichtig es ist, bei ihren kindern zu hause zu sein (selbst wenn die kinder schon 14 und 18 sind), weil die kinder halt die mutter und die aufmerksamkeit und was weiß ich alles brauchen. und weil der haushalt eine frau auch ausfüllt.
ich frag mich in solchen momenten immer: hoppla, wieso schaff ich einen 40stunden-job, zwei kinder, den haushalt (ok, wir praktizieren wirklich halbe-halbe) und schreibe daneben noch?

ich glaub aber, dass diese frauen sich letztendlich sowieso selbst ins knie schießen. weil es halt eine trügerische freiheit ist und weil niemand jemanden anstellt, der 10 jahre zu hause war, und wenn er/sie das noch so sehr mit dem begriff "familien- und haushaltsmanagement" beschönigt. und spätestens bei den pensionszeiten merken die frauen das auch.

nein, ich bin nicht neidisch. ich bin froh, eine berufstätige mutter zu sein, und ich glaub, auch für meine kinder ist es besser, eine glückliche arbeitende mutter zu haben als eine frustrierte hausfrau. und das wäre ich.

wholelottalove - 22. Mär, 20:13

"Deswegen trete ich dafür ein, dass das neue Unterhaltsrecht erst für die Scheidungen Geltung erhalten soll, bei denen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes der Scheidungsantrag eingereicht wird. Denn diesen Eheleuten wird die Gelegenheit gegeben, ihre Scheidung im Lichte der neuen Regelungen zu überdenken."

In diesem Fall ist es die Frage - denn es geht hier nicht um die im Eheverhältnis lebenden, sondern die sich in Scheidung befindlichen.
Neben dem Trennungsjahr, welches in meinen Augen der größte bullshit ist - rät man den Trennungsgewillten nun auch noch die finanziellen Komponenten zu überdenken. Politisch vollkommen unkorekt!

Und es geht mir hier nicht um die Mutter mit Ambitionen zur Hausfrau, sondern um die Frau, die ihren Arsch nicht hoch bekommt und zur Ausrede ihre Mutterpflicht einwirft.

Und am Rande bemerkt.: ich bin nicht froh eine Vollzeit arbeitende Mutter sein zu müssen, denn das schlechte Gewissen das immer wer zu kurz kommt, lässt sich nicht leugnen - ABER ich bin stolz darauf niemandem auf der Tasche zu liegen und für mich, sowie meine Tochter sorgen zu können.
klar.text - 22. Mär, 10:39

Unions-Familienpolitiker Johannes Singhammer meinte, es gehe dabei auch um einen "Vertrauenstatbestand" für die Ehefrau aus der ersten Ehe. "Sie ist davon ausgegangen, dass die Gemeinschaft auf Dauer begründet wurde."

Das heisst dann wohl auch, dass die EX-Männer grundsätzlich Schuld am Zusammenbruch einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft sind, oder was?

Nach jetzt geltendem Recht hat meine Ex-Ehegattin immer noch Anspruch auf Unterhalt, obwohl die mit einem neuen Partner zusammen lebt. Dieser erlischt nämlich erst, wenn sich die Partnerschaft "verfestigt" hat, wobei man von 2-3 Jahren ausgeht.

Nur gut, dass sie das nicht weiss :)

wholelottalove - 23. Mär, 07:00

"die Ehe ist ein vor Gott gegebenes Versprechen - eine Lebensversicherung.
Gott verzeiht die Sünde aus Gnade. Die deutsche Rechtsprechung verlangt eine Ablasszahlung als Schuldbekenntnis".

ich fange an diese Deine These zu mögen und ignoriere die triefende Ironie :)
klar.text - 23. Mär, 11:58

Dennoch ziehe ich in Erwägung vor dem jüngsten Gericht Verfassungsgericht zu klagen.
Dummerweise habe ich die AGB nicht zur Hand, denn das Familienbuch - in dem die sicher drin stehen - ist bei meiner Ex-Ehegattin.

An die "bis das der Tod euch scheidet"-Klausel kann ich mich nämlich nicht erinnern.
Gilt die nicht ausschließlich für kirchliche Trauungen, bzw. für CDU-Wähler?

Außerdem wurde bei Scheidung der Zugewinnausgleich vorgenommen und die Güter gütlich getrennt.
Dass sie Dich nun mit meiner Ex-Ehegattin in den selben Rang stellen, ist mehr als Blasphemie.

Ich prangere das an!

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wholelottalove - 6. Mai, 10:55
(ich bin quartalssäuferin...
(ich bin quartalssäuferin ;) das sagt meine therapeutin.) 22ster...
wholelottalove - 24. Aug, 10:06
ähm ... das ist aber...
ähm ... das ist aber doch eher 'ne kopfsache - oder?...
timanfaya - 12. Aug, 13:07
NRW sei Dank!
8 Tage als Nichtraucherin mit Nikotinpflaster veranlassten...
wholelottalove - 12. Aug, 10:38
wie auch immer
man auf youtube soetwas aufstöbert. danke dafür. :)
Lymielle - 23. Jul, 18:29

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